Für eine physiotherapeutische Behandlung ist eine ärztliche Verordnung von Nöten. Diese stellt Ihnen der Arzt Ihres Vertrauens aus. Die Verordnung beinhaltet neben persönlichen Daten, die medizinische Diagnose, die Anzahlt der Behandlungseinheiten und die verordnete Behandlung. Haben Sie jedoch Interesse an einer physiotherapeutischen Behandlung zu präventiven Zwecken, ist eine ärztliche Verordnung nicht zwingend erforderlich.
Die Physiotherapie unterliegt den MTD Gesetzen und wird immer nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft durchgeführt. Die Verschwiegenheitspflicht des Physiotherapeuten und die Selbstbestimmung des Patienten werden dabei immer berücksichtigt.
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Termin vereinbaren
Wir möchten Sie vor Therapiebeginn mit Hilfe dieser Vereinbarung über einige Informationen aufklären, die Sie unterstützen sollen, die Dienstleistung der Physiotherapie kennen zu lernen.
Zu Beginn der Behandlungsserie wird in der Physiotherapie gemeinsam eine Befunderhebung durchgeführt um ein individuelles Behandlungsziel zu definieren. Dadurch und mit Hilfe von vorhandenen Befunden (MRI, CT, Röntgen, …) wird die Auswahl der richtigen Behandlungsmaßnahmen und –methoden erleichtert. Die Therapie wird auf jeden Einzelnen abgestimmt und durch ständige Dokumentation schriftlich festgehalten. Eine gute Zusammenarbeit ist von großer Bedeutung um eine schnelle Zielerreichung zu ermöglichen.
Im Rahmen einer Krankenbehandlung ist eine ärztliche Verordnung zur Physiotherapie von Nöten. Diese bringen Sie bitte zur ersten Therapieeinheit mit. Nach Beendigung der Behandlungsserie bekommen Sie die Verordnung gemeinsam mit der Rechnung zurück. Um einen Teil der Kosten wieder rückerstattet zu bekommen, müssen Sie die Verordnung und die Rechnung bei ihrer Krankenkassenanstalt einreichen. Die Höhe des Selbstbehaltes ist abhängig von Ihrem Versicherungsträger und einer bestehenden Zusatzversicherung.
Unsere Tarife
Sind Sie jedoch an einer Physiotherapie aus präventiven Zwecken interessiert, entfällt die Notwendigkeit einer ärztlichen Verordnung aber auch die teilweise Rückerstattung der Kosten.
Termin vereinbaren
Rechtzeitig abgesagte Termine (bis 24 Stunden vor dem Behandlungstermin) werden nicht verrechnet.
Bei Nichtwahrnehmen eines vereinbarten Termins behalten wir uns das Recht vor, die Behandlung voll in Rechnung zu stellen.
Wir empfehlen Ihnen, Wertgegenstände nicht in die Praxis mitzubringen. Für Verlust dieser übernehmen wir keine Haftung.